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490.000 €
VerkehrswertDer Verkehrswert ist der amtlich festgesetzte Immobilienwert, der zuvor von einem unabhängigen Gutachter ermittelt und empfohlen wurde.
Wiederholungstermin
Ja (gemäß §74a / §85a)
WiederholungsterminWiederholungstermin "nein": Hierbei handelt es sich um einen 1. Termin in dem mindestens 50% des Verkehrswertes erzielt werden müssen, da sonst von Amtswegen kein Zuschlag erfolgen darf. Werden im 1. Termin 70% des Verkehrswertes nicht erzielt, kann der Gläubiger (meist eine Bank) einen neuen Termin beantragen. Wiederholungstermin "ja": In diesem Fall werden die o. g. Grenzen nicht mehr gefordert und es kann unter 50% ersteigert werden.
Anteil: 569/10.000 = 5,69%, Aufteilungsplan Nr. 21, Dachgeschoss, hinten, Dachterrasse, Keller, Ausbau der Wohnung 2003, zum Zeitpunkt der Wertermittlung eigen genutzt.