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Verkehrswert
,00 €   Verkehrswert Der Verkehrswert ist der amtlich festgesetzte Immobilienwert, der zuvor von einem unabhängigen Gutachter ermittelt wurde.
 
Mein Höchstgebot *
,00 €   Mein Höchstgebot * Das Höchstgebot (Meistgebot) sollte jeder Teilnehmer vor der Versteigerung durch Ermittlung seines persönlichen Limits festlegen. Hier wurde beispielhaft ein Wert für ein mögliches Gebot voreingestellt. Dieser Wert kann und sollte unbedingt auf das persönliche Limit abgeändert werden. Der Finanzierungsplan (s.u.) kann hierbei eine wertvolle Hilfe sein.
 
Grunderwerbsteuer ausrechnen für:
3.5% in Bayern, Sachsen   Grunderwerbsteuer ausrechnen für: Die Grunderwerbsteuer wird immer nach einem Immobilienerwerb fällig. Ohne die Begleichung dieser Steuer (Unbedenklichkeitsbescheinigung) können Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Die Grunderwerbsteuern beträgt 3,5% in den Bundesländern:
  • Bayern
  • Sachsen
 
4.5% in Hamburg   Die Grunderwerbsteuer wird immer nach einem Immobilienerwerb fällig. Ohne die Begleichung dieser Steuer (Unbedenklichkeitsbescheinigung) können Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Die Grunderwerbsteuer beträgt 4,5% in den Bundesländern:
  • Hamburg seit 01.01.2009
 
5% in Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt   Die Grunderwerbsteuer wird immer nach einem Immobilienerwerb fällig. Ohne die Begleichung dieser Steuer (Unbedenklichkeitsbescheinigung) können Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Die Grunderwerbsteuer beträgt 5,0% in den Bundesländern:
  • Baden-Württemberg seit 05.11.2011
  • Bremen seit 01.01.2014
  • Niedersachsen seit 01.01.2014
  • Rheinland-Pfalz seit 01.03.2012
  • Sachsen-Anhalt seit 01.03.2012
 
6% in Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern   Die Grunderwerbsteuer wird immer nach einem Immobilienerwerb fällig. Ohne die Begleichung dieser Steuer (Unbedenklichkeitsbescheinigung) können Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,0% in den Bundesländern:
  • Berlin seit 01.01.2014
  • Hessen seit 01.08.2014
  • Mecklenburg-Vorp. seit 01.07.2019
 
6.5% in Brandenburg, Nordrhein Westfalen, Schleswig-Holstein, Saarland, Thüringen   Die Grunderwerbsteuer wird immer nach einem Immobilienerwerb fällig. Ohne die Begleichung dieser Steuer (Unbedenklichkeitsbescheinigung) können Sie nicht als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.

Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,5% in den Bundesländern:
  • Nordrhein-Westfalen seit 01.01.2015
  • Saarlarnd seit 01.01.2015
  • Schleswig-Holstein seit 01.01.2014
  • Brandenburg
  • Thüringen seit 01.01.2017
 
* ggf. bitte abändern
  * ggf. bitte abändern Alle mit "Sternchen" markierten Zeilen können geändert werden. Ganz besonders ist "Mein Höchstgebot" und das "Eigenkapital" den persönlichen Verhältnissen anzupassen.
 

Wichtiger Hinweis: Dieser Finanzierungsplan ist lediglich eine Modellrechnung. Trotz sorgfältiger Programmerstellung können für Ergebnisse und Hinweise keine Gewähr übernommen werden. Bitte bedenken Sie: Eine Finanzierung ist sehr komplex und immer von Ihrer persönlichen Sachlage (Bonität, Eigenkapital u.v.a.m.) abhängig. Der Finanzierungsberater Ihres Vertrauens erstellt gerne Ihren individuellen Finanzierungsplan.