Elektronisches Grundbuch: Für die Führung des Grundbuches ist nunmehr das Saarländische Grundbuchamt, Mainzer Str.176, 66121 Saarbrücken zuständig.
Gemeinsames Mahngericht: Seit dem 01.04.2005 ist das gemeinsame Mahngericht in Mayen zentral für die Mahnverfahren der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland zuständig. |